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21.7.06

Einfach ankreuzen?

Unter den zahlreichen Emails, die tagtäglich meine Mailbox verstopfen, hat sich heute eine besondere Perle versteckt. Nicht die fünfzigste Variante eines 419er-Nigera-Scams (dumm gelaufen!), sondern Post von der Botschaft. Eine Email aus Nairobi, schau einer an.

"Nationalratswahlen am 1. Oktober 2006"

Tatsächlich, hat man sich schließlich doch noch auf einen Termin geeinigt. Ein kurzer Blick auf meinen Terminkalender, das wird knapp: direkt vom Flughafen zum Wahlbüro? Lieber nicht, ich lese also weiter:
Um an der Wahl aus dem Ausland teilnehmen zu können, müssen Sie in Österreich in einer Wählerevidenz eingetragen sein. Diese Eintragung ist jederzeit möglich und gilt maximal 10 Jahre, außer Sie haben inzwischen einen österreichischen Haupt-Wohnsitz angemeldet.
Kein Problem, Hauptwohnsitz ist ja noch immer angemeldet. Das gelbe Formular muss also nicht ausgefüllt werden, praktisch.

Auch wenn Sie bereits in der Wählerevidenz eingetragen sind, haben Sie zwecks Wahlteilnahme weiters auch eine Wahlkarte zu beantragen, um an der jeweiligen Wahl aus dem Ausland teilnehmen zu können.
Zur Kenntnis genommen, aber wie? Die Antwort folgt prompt:

Diesen Antrag können Sie jedoch erst ab Ausschreibung der Wahl stellen.

Alles klar, "baadaye" also. Daran habe ich mich hier eigentlich schon gewöhnt. Danach reicht dann eine informelle Email oder ein Anruf - simple enough. Weiter zum dritten, letzten und vermutlich wichtigsten Punkt: der Stimmabgabe. Dass ich wählen kann, sobald die Wahlkarte hier ist, freut mich - macht aber vermutlich nicht viel Sinn. Erst einmal den Wahlkampf beobachten, lachen, weinen und dann doch das eine oder andere Kreuzchen setzen. Davor gibt es aber noch ein Hindernis:

Die Stimmabgabe ist bei der Nationalratswahl durch eine/n volljährige/n - dh über 18-jährige/n - österreichische/n StaatsbürgerIn mit gültigem österreichischen Reisepass zu bezeugen. Diese/r Zeuge/Zeugin kann auch mit Ihnen verwandt sein.

Das könnte schwer werden. Passbesitzer aus der Schweiz, aus Deutschland, nochmal der Schweiz, aus Irland, Brasilien oder dem UK gibt es genug, aber Österreicher? Zum Glück sorgt das Außenministerium für mich: ich kann natürlich auch das Honorarkonsulat aufsuchen - oder einen örtlichen Notar. Örtlicher Notar? Ich orte Probleme... Das Konsulat in Dar wollte ich dagegen schon längst einmal besuchen - jetzt habe ich zumindest einen Grund.

Nur wen will ich eigentlich wählen?

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